SYSTEMISCHES DEESKALATIONSTRAINING SDT |
ANTIGEWALTTRAINING
ZIELGRUPPEN
Das Antigewalttraining
ist eine intensive Einzel- und gruppenpädagogische Maßnahme
für Teilnehmer, die durch Ihr Verhalten, wie:
- gewaltbereites Handeln
- ihre Gewaltbereitschaft Lebensstrategie sehen
- ihre Gewalttaten als Lösung sehen
Die bestrebt sind, sich mit ihren Problemen und Straftaten auseinander zu setzen
Das Antigewalttraining ist nur für Teilnehmer geeignet, die den Willen haben, ihr Verhalten zu ändern.
Die Teilnehmer können dieses Training
- auf Eigeninitiative
- als Auflage der Gerichte/ Staatsanwaltschaft
- auf Vermittlung von Einrichtungen und Trägern
absolvieren.
Wir bieten das Antigewalttraining für verschiedenen Zielgruppen an:
ZIELE
- Impulskontrolle
- Erkennen und Steuern von Impulsen
- Empathie
- Entwickelung und Ausbau von Emotionsregulationen um über mögliche Konsequenzen nachzudenken
- Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen
- Erweiterung der Handlungskompetenz und der Selbstkontrolle
INFORMATIONSGESPRÄCH
Interessierte Teilnehmer vereinbaren einen Termin für ein Informationsgespräch.
AUSSCHLUSSKRITERIEN
- für Suizidale Personen,
- für vorherrschend Medikamenten-, Alkohol- und Drogenabhängige Personen,
- für Mitglieder der organisierten Kriminalität
- für Sexualstraftäter
ENTSCHEIDUNG
Einzeltraining
Das Aufnahmegespräch ist Grundlage für die Entscheidung, ob der Interessent für das Einzeltraining, die geforderten Voraussetzungen erfüllt. Das Trainerteam teilt dem Interessenten (und Verantwortlichen bei Minderjährigen und Jugendlichen), nach dem Aufnahmegespräch, ihre Entscheidung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme mit.
Gruppentraining
Nach Beendigung des Einzeltrainings, erfolgt eine Einschätzung durch das Trainerteam, ob der Teilnehmer die Voraussetzungen für das Gruppentraining erfüllt und wechseln kann. Die Aufnahme in die Gruppe erfolgt nur, wenn beide Trainer mit der Aufnahme einverstanden sind. Das Trainerteam teilt dem Teilnehmer des Einzeltrainings (und Verantwortlichen bei Minderjährigen und Jugendlichen), nach Absolvierung des Einzeltraining, ihre Entscheidung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme mit.
VERTRAG
Damit das Training durchgeführt werden kann, wird mit jedem Teilnehmer und Verantwortlichen bei Minderjährigen und Jugendlichen ein Vertrag abgeschlossen.
Dieser beinhaltet gleichzeitig die Regeln des Trainings:
DIE REGELN
- Pünktliches Erscheinen zum Training
- Bei fernbleiben vom Training, kein Anspruch auf Wiederholung dieser Trainingseinheit
- Die anfallenden Kosten bei Nichtteilnahme an einer Trainingseinheit , müssen trotzdem bezahlt werden.
- Die Teilnehmer dürfen vor und während des Training, kein Alkohol und Drogen konsumieren.
- Die Teilnehmer achten auf ihre Körperhygiene.
- Bei vorsätzliche Verletzungen an sich und oder Dritte, endet das Training sofort für den Verursacher.
- Jeder Teilnehmer ist gleichberechtigt und darf aussprechen, wird nicht unterbrochen
- Kein Teilnehmer hat das Recht einen anderen Teilnehmer beleidigen oder auszugrenzen.
- Alle akzeptieren "Stopp!" es bedeutet sofortiges Einstellen der Handlung
- Die Aussagen der Teilnehmer unterliegen der Schweigepflicht