CAVEMUS e.V.

Trainingszentrum für Gewaltprävention 





gemeinnütziger Verein für Gewaltprävention

ANTIAGGRESSIONSTRAINING

FÜR

KINDER UND JUGENDLICHE



ZIELGRUPPE

Jugendliche im Alter von 14-21 Jahre,

Auffälligkeitenn durch:

  • Gewaltbereitschaft,
  • Verhaltensauffälligkeiten,

ist bereits aufällig durch

  • oppositionelles und dissoziales Verhalten



Es kommen nur solche Jugendliche für das Training in Frage, bei denen der Wille zu erkennen ist, ihr Verhalten zu ändern. Das Training kann als richterliche Weisung, als Bewährungsauflage oder als Jugendhilfemaßnahme ausgesprochen werden.

ZIELE

Die Teilnehmer sollen Betroffenheit bezüglich ihrer abweichenden Verhaltensweisen entwickeln. Sie sollen ihre Reflexionsfähigkeit verbessern, neue Konfliktlösungsstrategien entwickeln, sowie mit anderen auszukommen, ohne gewalttätig zu werden.

AUSSCHLUSSKRITERIEN

Das Trainingsprogramm ist nicht geeignet für Suizidale, für vorherrschend Medikamenten-, Alkohol- und Drogenabhängige, für Mitglieder der organisierten Kriminalität und für Sexualstraftäter.

WEITERE AUFNAHMEBEDINGUNGEN

Die Sprachkenntnisse müssen ausreichen, um dem Gruppenprozess folgen zu können.

Es muss sichergestellt sein, dass der Teilnehmer an allen Terminen teilnehmen kann.

AUFNAHMEGESPRÄCH

Die beiden Trainer führen mit jedem an einer Teilnahme interessierten Jugendlichen und dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes ein Aufnahmegespräch.

In diesem Gespräch wird die aktuelle Lebenssituation und die Gewaltproblematik thematisiert.

Informationen über strafrechtlich relevante Gewalttätigkeiten, bisherige Gewaltereignisse werden erhoben (Urteile, Strafanzeigen, Hilfepläne)

Der Interessent wird über die organisatorischen Rahmenbedingungen, den geplanten Gruppenprozess, über Regeln und Abläufe der Gruppe informiert.

Der Vertrag wird erläutert.

ENTSCHEIDUNG

Das Aufnahmegespräch ist für die Trainer und den Interessenten Grundlage für die Entscheidung über die Teilnahme an der Trainingsgruppe.

Die Trainer teilen dem Interessenten und dem Mitarbeiter des Jugendamtes nach dem Aufnahmegespräch ihre Entscheidung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in die Gruppe mit.

Die Aufnahme in die Gruppe erfolgt nur, wenn beide Trainer mit der Aufnahme einverstanden sind.

VERTRAG

Damit das Training durchgeführt werden kann, wird mit den Teilnehmern ein Vertrag abgeschlossen.

Dieser beinhaltet gleichzeitig die Regeln des Trainings:

DIE REGELN


  1. Pünktliches Erscheinen zum Training
  2. Bei fernbleiben vom Training, kein Anspruch auf Wiederholung dieser Trainingseinheit
  3. Die anfallenden Kosten bei Nichtteilnahme an einer Trainingseinheit , müssen trotzdem bezahlt werden.
  4. Die Teilnehmer dürfen vor und während des Training, kein Alkohol und Drogen konsumieren.
  5. Die Teilnehmer achten auf ihre Körperhygiene.
  6. Bei vorsätzliche Verletzungen an sich und oder Dritte, endet das Training sofort für den Verursacher.
  7. Jeder Teilnehmer ist gleichberechtigt und darf aussprechen, wird nicht unterbrochen
  8. Kein Teilnehmer hat das Recht einen anderen Teilnehmer beleidigen oder auszugrenzen.
  9. Alle akzeptieren "Stopp!" es bedeutet sofortiges Einstellen der Handlung
  10. Die Aussagen der Teilnehmer unterliegen der Schweigepflicht


TRAINING

  • Einführung: Ankommen in der Gruppe
  • Interview mit den Teilnehmer in der Gruppe:
  1. Biographie,
  2. Selbstanalyse der Gewaltauslöser,
  3. Erarbeiten von Neutralisierungstechniken


  • 1 gruppendynamische Aktivität
  • Täter- und Opferperspektive erleben und verstehen
  • Folgen von Gewalt

  • Kampfkunsteinheit
  • Sizuationstraining
  • Alternativen zur Gewalt
  • Selbstbild: Wer bin ich?; Was macht mich Stark
  • verschiedene Entspannungeinheiten, Yoga, Körperarbeit



TRAINER

Das Trainerteam arbeitet seit vielen Jahren mit verhaltensauffälligen und aggressiven Kindern und Jugendlichen in Projekten und Trainingsgruppen.

Rico Adolph leitete und arbeitete als Trainer in mehreren Antiaggressionstrainings mit.

Levin Morawski ist in der Ausbildung zum Trainer für Gewaltprävention (Schwerpunkt: Kinder und Jugendbereich)


KOSTEN

Die Kurse kosten pro Teilnehmer durchschnittlich 1.500,00 Euro.

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Personal-,Sachkosten und anfallende Nebenkosten.

Wenn das Antiaggressionstraining durch das Gericht bzw. andere Institutionen erfolgt ist, muss der Bewerber eine Kostenübernahme durch den Auftraggeber geprüfen.

Die Kosten für einen Trainingskurs liegen bei 9.000,-€


ÜBERSICHT

Gruppe: 6 Teilnehmer (geschlossene Gruppe)

Dauer: 20 Einheiten mit je 2,5 – 3 Stunden

Termine

Termine werden im geschlossenen Kurs bekannt gegeben (mindestens einmal wöchendlich)

zusätzliche Samstagstermine nach Absprache

Ort 



Trainingszentrum für Gewaltprävention Rostock

Werftstraße 20

18057 Rostock








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