gemeinnütziger Verein für Gewaltprävention Rostock 

ANTIGEWALTTRAINING



Rahmenbedingungen

ZIELGRUPPE

Es sind Personen, die durch Gewaltbereitschaft, Gewaltaktionen und Verhaltensauffälligkeiten bereits auffällig wurden.

Das Training ist nur für Personen geeignet, die den Willen haben, ihr Verhalten zu ändern. Die Teilnehmer können dieses Training als Auflage durch eine richterliche Weisung, als eine Bewährungsauflage oder als Jugendhilfemaßnahme erhalten.

Wir arbeiten mit verschiedenen Altersgruppen: 

  1. Kinder
  2. Jugendliche
  3. Erwachsene


ZIELE

Die Teilnehmer sollen ein Bewusstsein entwickeln, um ihr Aggressionsverhalten und ihr Gewaltaktion frühzeitig zu reflektieren. Mit dem im Training erworbenen Konfliktlösungsstrategien lernen die Teilnehmer Aggression und Gewalt abzubauen und Aggressionsfrei und Gewaltfrei mit anderen Menschen auszukommen.


INFORMATIONSGESPRÄCH

Interessierte Teilnehmer vereinbaren mit den Trainern einen Termin für ein Informationsgespräch.


AUSSCHLUSSKRITERIEN

  • Das Trainingsprogramm ist nicht geeignet für Suizidale, für vorherrschend Medikamenten-, Alkohol- und Drogenabhängige, für Mitglieder der organisierten Kriminalität und für Sexualstraftäter.
  • Die Sprachkenntnisse müssen ausreichen, um dem Gruppenprozess folgen zu können.
  • Es muss sichergestellt sein, dass der Teilnehmer an allen Terminen teilnehmen kann.


AUFNAHMEGESPRÄCH

Die beiden Trainer führen mit jedem an einer Teilnahme interessierten Teilnehmer und wenn gegeben, dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes ein Aufnahmegespräch.

In diesem Gespräch wird die aktuelle Lebenssituation und die Gewaltproblematik thematisiert.

Informationen über strafrechtlich relevante Gewalttätigkeiten, bisherige Gewaltereignisse werden erhoben (Urteile, Strafanzeigen, Hilfepläne)

Der Interessent wird über die organisatorischen Rahmenbedingungen, den geplanten Gruppenprozess, über Regeln und Abläufe der Gruppe informiert.


ENTSCHEIDUNG

Das Aufnahmegespräch ist für die Trainer und den Interessenten Grundlage für die Entscheidung über die Teilnahme an der Trainingsgruppe.

Die Trainer teilen dem Interessenten und dem Mitarbeiter des Jugendamtes nach dem Aufnahmegespräch ihre Entscheidung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in die Gruppe mit.

Die Aufnahme in die Gruppe erfolgt nur, wenn beide Trainer mit der Aufnahme einverstanden sind.


VERTRAG

Damit das Training durchgeführt werden kann, wird mit den Teilnehmern ein Vertrag abgeschlossen.

Dieser beinhaltet gleichzeitig die Regeln des Trainings:


DIE REGELN

  1. Pünktliches Erscheinen zum Training

  2. Bei fernbleiben vom Training, kein Anspruch auf Wiederholung dieser Trainingseinheit

  3. Die anfallenden Kosten bei Nichtteilnahme an einer Trainingseinheit , müssen trotzdem bezahlt werden.

  4. Die Teilnehmer dürfen vor und während des Training, kein Alkohol und Drogen konsumieren.

  5. Die Teilnehmer achten auf ihre Körperhygiene.

  6. Bei vorsätzliche Verletzungen an sich und oder Dritte, endet das Training sofort für den Verursacher.

  7. Jeder Teilnehmer ist gleichberechtigt und darf aussprechen, wird nicht unterbrochen

  8. Kein Teilnehmer hat das Recht einen anderen Teilnehmer beleidigen oder auszugrenzen.
  9. Alle akzeptieren "Stopp!" es bedeutet sofortiges Einstellen der Handlung
  10. Die Aussagen der Teilnehmer unterliegen der Schweigepflicht


ENTSCHEIDUNG

Dieses Gespräch ist für die Trainer und den Interessenten Grundlage für die Entscheidung über die Teilnahme an der Trainingsgruppe.



Kinder und Jugendliche




Erwachsene



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